Internetagentur Dresden | DTELE - Digitales mit Leidenschaft
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2010






Unser Unternehmen gewährleistet die Verfügbarkeit der Hosting - Leistungen nur in dem Maße, wie diese nicht auf Leistungen Dritter beruhen, die keine Erfüllungsgehilfen sind. Im Falle fehlerhafter oder unterbrochener Übertragungswege Dritter oder fehlerhafter Server Dritter wird die störungsfreie Nutzung der Leistungen nicht gewährleistet.

Unser Unternehmen haftet ferner nicht für den Fall, dass der Zugang zu unseren Hosting - Servern aus Gründen unterbrochen wird, welche von uns nicht zu vertreten sind.

§ 4 Weitere Rechte und Pflichten von unserem Unternehmen

Unserem Unternehmen ist es gestattet, unsere Server und Hardware sowie Software immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und entsprechend auch Software-Updates sowie Sicherheitsupdates wie auch die Verwendung üblicher Sicherheitssoftware vorzunehmen.

Wir führen grundsätzlich keine Überprüfung der öffentlich verbreiteten Inhalte und Äußerungen von Nutzern vor ihrer Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung durch.

Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Nutzer ist unser Unternehmen berechtigt, den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Dienste auszuschließen und gegebenenfalls die von ihm verwendeten bzw. an ihn adressierten Inhalte unverzüglich zu löschen. Wir werden dem Nutzer vor Ausschluss eine entsprechende Warnung mit angemessener Fristsetzung zusenden, es sei denn der Verstoß ist derart schwerwiegend, dass für uns eine Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn uns selbst wirtschaftlich oder rechtliche Nachteile drohen.

Wir sind zudem berechtigt, die Zugangsberechtigung eines Nutzers, ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern der Nutzer:

  • bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben gemacht hat;
  • eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen verletzt hat
  • oder es unterlassen hat, seine Zugangsdaten ausreichend gegen Missbrauch Dritter zu schützen;
  • unsere Dienste widerrechtlich und / oder missbräuchlich nutzt.

Hat der Kunde die Sperrung / Zurückbehaltung der Leistungen zu vertreten, so behält unser Unternehmen seinen Vergütungsanspruch abzüglich möglicher ersparter Aufwendungen. Soweit Aufwendungen lediglich in unerheblichen Umfang (geringe Stromkosten etc.) erspart sind, bleiben diese unberührt.

Unser Unternehmen garantiert Ausfallzeiten von unter 5 Stunden pro Woche, wobei hiervon Zeiten ausgenommen sind, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich von uns liegen - wie beispielsweise höhere Gewalt, Störungen des Internets, Verschulden Dritter etc. über das Internet nicht zu erreichen ist.

§ 5 Support

Die Erbringung von technischem Support durch unser Unternehmen unterliegt einer besonderen Vereinbarung, die nicht Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist. Liegt keine Supportvereinbarung vor, so wird die Behebung von Störungen im Auftrag des Kunden auf Basis der jeweils geltenden Stundensätze in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht durch unser Unternehmen verschuldet war.

§ 6 Datensicherheit

Unser Unternehmen sichert sämtliche Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, wobei unser Unternehmen berechtigt ist, die Datensicherung auf die nach seiner Einschätzung wesentlichen Daten zu beschränken. Die Datensicherung durch unser Unternehmen befreit den Kunden nicht von einer eigenen, täglichen Datensicherungspflicht; der Kunde ist verpflichtet, seine Daten täglich nach dem aktuellen Stand der Technik zu sichern.

Unser Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind (Bestandsdaten).

Soweit Daten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie maximal bis drei Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert. Eine darüber hinausgehende Speicherung findet nur statt, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt.

Unser Unternehmen behält sich vor für einzelne Dienste zusätzliche Authentifizierungsregeln zu definieren. Diese werden dem Nutzer entsprechend mitgeteilt.

Soweit eine Datensicherung Vertragsbestandteil ist, wird diese Datensicherung immer in den Nachtstunden durchgeführt. Es werden die Daten gesichert, soweit sich diese sichern lassen. Die Datensicherung wird längstens 7 Tage aufbewahrt, danach wird sie vernichtet.

§ 7 Zahlung und Abrechnung / Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden

Zahlungen sind ab Vertragsbeginn im Voraus mindestens 3 Werktage vor Beginn der Abrechnungszeiträume zu leisten. Die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus den Tarifbeschreibungen / Preislisten. Rumpfmonate zu Vertragsbeginn oder ggf. auch im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung werden anteilig abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nach unserer Wahl durch Bereitstellung oder Übersendung der Rechnung in elektronischer Form. Wünscht der Kunde die Übersendung einer schriftlichen Rechnung, so fällt eine Rechnungspauschale in Höhe von 3 € pro übersandter Rechnung an. Für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise zusätzlichen Speicherplatz oder zusätzliche E-Mail-Adressen, gilt der gleiche Abrechnungszeitraum wie der dazugehörige Tarif.

Grundsätzlich werden die fälligen Beträge 3 Werktage vor Beginn des Abrechnungszeitraums per Lastschrift eingezogen. Erfolgt die Zahlung nicht per Lastschrift oder nicht fristgerecht, wird ein Aufpreis in Höhe von 5 % auf die Nettorechnungssumme berechnet. Bei Zahlung per Scheck ist ein Aufpreis von 10,00 € zu zahlen. Unser Unternehmen ist berechtigt, nach zweimaliger Nichteinlösung von Lastschriften eine Überweisung der Forderung zuzüglich 5 % Überweisungsgebühr auf die Nettorechnungssumme vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums mindestens für einen Abrechnungszeitraum von 3 Monaten zu verlangen.

Für jede Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € und für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu entrichten; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens / Schadens bleibt vorbehalten.

Soweit unser Kunde mit seinen Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere jedoch mit der Zahlung des Entgeltes in Höhe von mindestens 2 Monaten oder mindestens in Höhe von 80,00 € in Verzug gerät (dies gilt auch für den Fall, das eine Lastschrift nicht eingelöst wird), ist unser Unternehmen berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden nach Ankündigung in Textform an die letzte bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse und unter Hinweis auf die damit verbundenen Folgen mit einer Frist von 6 Werktagen zu sperren.

Unser Unternehmen ist berechtigt, die Sperrung der Präsenz solange aufrecht zu erhalten, bis sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (auch außergerichtliche Mahnkosten wie beispielsweise außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Verfahrenskosten sowie die Bearbeitungsgebühr wegen Sperrung) vollständig bezahlt sind. Bei Sperrung der Domain/Präsenz haftet unser Unternehmen nicht für Schäden, die durch die Sperrung beim Kunden eintreten. Ist die Sperrung zu Unrecht oder zu früh erfolgt, haftet unser Unternehmen nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des Vertrages beziehungsweise diese Vertragsbedingungen. Der Kunde hat unser Unternehmen unverzüglich von einer unberechtigten Sperrung zu informieren.

Ferner ist unser Unternehmen berechtigt, in diesem Fall die Rückübertragung der Domain nach Ablauf von 5 Wochen seit Beginn des Zahlungsverzugs bei .de Domains an die DENIC zu beantragen. Es gilt dann die DENIC Direktpreisliste. Bei anderen Top-Level-Domains ist unser Unternehmen berechtigt, die Löschung bzw. das Auslaufen der Domain zu beantragen bzw. die Rechnungslegung direkt an den Kunden zu veranlassen. Klargestellt wird, dass die Sperrung der Internetpräsenz keine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses darstellt, sondern lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts erfolgt mit der Rechtsfolge, dass bei der Sperrung der Präsenz bzw. Domain auch weiterhin die monatlichen volumenunabhängigen Grundgebühren anfallen, da die Leistung unseres Unternehmens weiter zur Verfügung steht bzw. für die Dateien des Kunden weiter Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird. Bei Sperrung der Präsenz wegen Zahlungsverzug ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 fällig. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist unser Unternehmen berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Ankündigung (schriftlich oder per E-Mail - ausreichend ist die Absendung an die letzte vom Kunden mitgeteilte Adresse beziehungsweise E-Mail-Adresse oder Faxnummer) und Fristsetzung von 6 Werktagen zu sperren, sofern der Kunde sich weiterhin in Verzug befindet. Erfolgt eine erneute Freischaltung des Zugangs, so erhebt unser Unternehmen dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 €. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten ist unser Unternehmen dazu berechtigt, Hostings, Email-Accounts und sonstige gebührenpflichtige Leistungen wie Domains zu sperren bzw. respektive zu löschen. Verlangt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Übertragung / Sicherung der vorhandenen Daten, so können auch Daten gelöscht werden; an den Daten steht unserem Unternehmen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 8 Hard- und Software

Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von Software oder Hardware keine Eigentumsrechte. An der Betriebs- und Anwendungssoftware wird dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist gebunden an den Betrieb der Hard- / Software im Rechenzentrum. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht auf Dritte oder andere zu übertragen.

§ 9 Preisänderung

Unser Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Preise maximal einmal jährlich zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Für die Versendung der Änderungsmitteilung ist es ausreichend, dass diese an die letzte bekannte Anschrift beziehungsweise E-Mail-Adresse des Kunden erfolgt. Unser Unternehmen wird den Kunden in der Erhöhungsmitteilung auf die rechtlichen Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Erhöhung widerspricht, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen frühestens zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam geworden wäre.

§ 10 Überschreitung des Datentransfervolumens

Für den Fall, dass das auf den entsprechenden Tarif des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats - die in der Tarifübersicht oder im Vertrag vorgesehene Höchstmenge - übersteigt, ist unser Unternehmen berechtigt, dem Kunden den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem ausgewiesenen Preis entsprechend unserer aktuellen Preistabelle für jedes angefangenen GB zu berechnen. Das Datentransfervolumen setzt sich beim Webhosting zusammen aus Mail-, FTP-, Webseiten- (http) und RealAudio/Video-Traffic. Beim Serverhosting und Serverhousing ergibt sich das Datentransfervolumen aus sämtlichem Datenverkehr. Für den Fall, dass das Datentransfervolumen überschritten wird, ist unser Unternehmen ferner berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (in der Regel 3 Monatsgebühren).

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung sowie Rechtsfolgen

Der Vertrag zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit sich aus dem vertraglich vereinbarten Tarif, dem Vertragsformular oder dem Vertrag nichts anderes ergibt.

Der Vertrag beginnt am 1. des Monats nach Vertragsabschluss. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit zwischen uns nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Wurde zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Vertragsablauf. Erfolgt von keiner Seite eine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die selbe Länge. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages durch unser Unternehmen liegt insbesondere dann vor, wenn durch den Kunden

  • Verletzungen strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen,
  • ein nachhaltiger Verstoß gegen Regelungen des Vertrages und dieser Vertragsbedingungen vorliegt wie z. B. Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert oder für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung,
  • die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch unser Unternehmen,
  • eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für unser Unternehmen dadurch unzumutbar wird, unsere Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen,
  • bei Insolvenz oder Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Kunden bzw. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

Soweit durch uns eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde erfolgt und der Grund hierfür vom Kunden zu vertreten ist, ist unser Unternehmen berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der vertraglich geschuldeten volumenunabhängigen Grundentgelte zu verlangen, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung noch während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen. Beiden Vertragsparteien bleibt es offen, einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Domainkosten werden nicht zurückerstattet.

Für den Fall, dass der Kunde eine Domain für sich registrieren lassen hat, wird unser Unternehmen auch nach Vertragsende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode auf diesen angemeldet. Falls der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehende Delegierung sorgt, ist unser Unternehmen berechtigt, die Domain an die jeweilige Registrierungsstelle zurückzugeben, ohne das es einer weiteren Mitteilung von unserem Unternehmen an den Kundenbedarf.

§ 13 Rechte und Pflichten hinsichtlich Domains

Soweit mit dem Kunden auch die Bereitstellung und / oder Pflege von Internet-Domains vereinbart ist, wird unser Unternehmen gegenüber der DENIC, Core oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet, nicht jedoch unser Unternehmen.

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass unser Unternehmen auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss hat, weshalb wir auch keine Gewähr dafür übernehmen können, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von unserem Unternehmen möglicherweise vergebenen Subdomains.

Ferner weisen wir den Kunden darauf hin, dass es bei der Übernahme eines Namens mit bereits bestehender Internetpräsenz bei einem anderen Provider zu einem mehrtägigen Ausfall der Internetpräsenz kommen kann. Soweit sich dieser Ausfall aufgrund der technischen Möglichkeiten in vertretbarem Rahmen hält, haftet unser Unternehmen hierfür nicht, maximal jedoch nur im Rahmen der vertraglichen Regelung und der Haftungsbeschränkungen aus diesen Vertragsbedingungen.

Soweit der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er unser Unternehmen hiervon unverzüglich unterrichten.

Unser Unternehmen ist jederzeit berechtigt, die Dateien des Kunden auf einem anderen Speicherbereich abzulegen und die IP-Adresse entsprechend zu ändern, ohne das dem Kunden daraus Nachteile für den vertragsgemäßen Zugang zu seinen Daten entstehen.

Die Vertragslaufzeit für Domains beträgt - sollte bei Domainbestellungen nichts anderes vereinbart worden sein - 12 Monate und verlängern sich um jeweils 12 Monate.

§ 14 E-Mail-Dienste

Soweit zwischen dem Kunden und uns Leistungen E-Mails betreffend vereinbart sind, behält sich unser Unternehmen vor, für den Kunden eingegangene E-Mails und persönliche Nachrichten 60 Tage nach Eingang zu löschen.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) oder Nachrichten mit kommerzieller Werbung über den Account des Kunden nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Empfängers zulässig ist. Die Versendung von Spam-Mails ist nicht zulässig. Sollte es diesbezüglich Beanstandungen von Dritten / Empfängern geben oder droht unsere Unternehmen durch Dritte / Empfänger in Anspruch genommen zu werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zustimmung oder das Einverständnis des Empfängers nachzuweisen.

Bei Zuwiderhandlung und / oder Wiederholungsgefahr gegen die vorgenannte Regelung steht unserem Unternehmen das Recht zu, den Account des Kunden vorläufig - mindestens bis zur abschließenden Regelung der Angelegenheit - zu sperren und bei erheblichen und nachhaltigen Verstößen das Vertragsverhältnis außerordentlich und gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen.

Unser Unternehmen nutzt technische Möglichkeiten, um den Linienverkehr, soweit diese unter unserer Server geleitet wird, sicher weiterzuleiten. Eine Haftung für die rechtzeitige oder tatsächliche Zustellung und Weiterleitung von elektronischer Post wird jedoch nicht übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor; im übrigen gilt I § 5.

§ 15 Suchmaschineneinträge

Soweit dies gesondert vertraglich vereinbart ist, erfolgt durch unser Unternehmen auch eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von uns festgelegten Auswahl von Suchmaschinen. Unser Unternehmen erbringt diese Leistungen nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen zu übernehmen, da lediglich der jeweilige Betreiber der Suchmaschine über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheiden kann.

Der Kunde wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind. Für die für die Anmeldung erforderlichen Daten hat der Kunde die alleinige Verantwortung.

§ 16 Regelungen zum Datenschutz

Unser Unternehmen speichert persönliche Informationen, die das Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) des Kunden betreffen (beispielsweise Zeitpunkt und Anzahl sowie Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Uploads und Downloads etc.), soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich sind; hierfür erteilt der Kunde sein Einverständnis.

Soweit der Kunde dies verlangt, wird unser Unternehmen dem Kunden jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Unser Unternehmen wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten, es sei denn, dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet wären.

Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netze, wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann und das unser Unternehmen beziehungsweise dessen Mitarbeiter die auf dem Webserver gespeicherte Daten des Kunden aus technischer Sicht einsehen können: auch andere Nutzer des Internets sind gegebenenfalls technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren; hierfür wird eine Haftung unseres Unternehmens ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

IV. Lizenzvereinbarung



Soweit zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen die Überlassung von Lizenzen für Software vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Unser Unternehmen hält als Inhaber und Verfügungsberechtigter das nach §§ 69 a ff. UrhG geschützte Softwarerecht / Urheberrecht am Vertragsgegenstand.

§ 2 Lizenz

Soweit im Vertrag mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde bzw. sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, erhält der Kunde jeweils eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare unbefristete Lizenz für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Programme.

Unser Kunde ist verpflichtet, jeden autorisierten Endnutzer, der Zugang zu einem Exemplar der Software erhält, zu verpflichten, die Software nicht zu kopieren und sie nur im vertraglich vereinbarten zulässigen Umfang zu nutzen. Autorisierter Endnutzer ist jede Person, die als Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer in den Betrieb des Kunden eingebunden ist (einschließlich Geschäftsführung).

Der Kunde ist berechtigt, zwei Kopien der jeweiligen Software zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zu fertigen. Weitere Kopien sind unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen. Es ist dem Kunden untersagt, den Quellcode der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Software zu erzeugen bzw. durch Dritte erzeugen zu lassen sowie Dritten zur Kenntnis zu geben oder den Quellcode zu kopieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, es sei denn, dies erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens.

Unser Kunde erhält alle Unterlagen und Sachen zur Durchführung dieses Vertrages. Das Eigentum sowie die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten jeder Art sowie an Know-how behält sich unser Unternehmen vor. Jede Weitergabe an Dritte sowie jede nicht vertragsgemäße Nutzung sind nicht erlaubt.

Der Kunde bekommt - falls dies vertraglich vereinbart ist - eine Beschreibung der Software in ihren technischen Einzelheiten sowie Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten - nach Wahl unseres Unternehmens im PDF - Format, als Onlinehilfe oder als Dokumentation. Das Computerprogramm wird auf einem Datenträger (Diskette/CD-ROM/DVD) oder Online ausgeliefert.

Nach Ablauf des Lizenzvertrages geben sich die Vertragspartner alle Unterlagen und Sachen zurück, die sie im Rahmen dieses Vertrages vom Vertragspartner erhalten haben. Das gilt insoweit nicht, wie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Lizenznehmer löscht sämtliche Kopien.

§ 3 Schulung / Wartung

Soweit vertraglich nichts Besonderes geregelt ist, sind Schulungen nicht geschuldet. Soweit im Vertrag nichts Besonderes geregelt ist, sind auch Wartungen nicht geschuldet.

V. Lieferung und Installation von Hardware sowie Software



Soweit zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen Leistungen für die Lieferung von Hardware und/ oder Software (Standartoftware) sowie deren Installation vereinbart wurde, gelten nachfolgende besondere Bedingungen.

§ 1 Vertragsbestandteile / Leistungsänderungen

Der genaue Umfang der Leistungen unseres Unternehmens ergibt sich aus unserem Angebot verbunden mit den von uns geführten Verhandlungsprotokollen und im Auftrag unseres Kunden. Grundlage der für die Leistungserbringung unseres Unternehmens ist daneben der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Leistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird unser Unternehmen auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten- diese Leistungen sind nicht mit Vertragsbestandteil.

Im Rahmen der Hardwareinstallation beinhalten unsere vom Vertrag umfassten Leistungen die Lieferung der vom Kunden bestellten Hardware zum Kunden, den Anschluss an das EDV-System des Kunden sowie den Probelauf. Soweit nichts anderes vereinbart ist umfasst unserer Leistung nicht die Einbindung der Hardware in die bestehende EDV (beispielsweise das bestehende Netzwerk) des Kunden sowie die Anpassung der Hardware an die vorhandene EDV des Kunden. Diese Leistungen wären gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

Im Rahmen der Softwareinstallation beinhalten unsere vom Vertrag umfassten Leistungen die Lieferung der vom Kunden bestellten Software zum Kunden und deren Installation auf den im Vertrag vereinbarten Arbeitsstationen / Servern etc, nicht jedoch Leistungen, welche über die Standardinstallation hinausgehen. Soweit der Kunde eine Anpassung der zu installierenden Software an seine bestehenden Bedürfnisse, die individuelle Einrichtung sowie die vorhandene EDV-Anlage beziehungsweise das bestehende Netzwerk wünscht, sind diese Leistungen besonders zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Unser Unternehmen ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen / Materialien nach billigen Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten und das Ergebnis unserer Leistungen technisch vergleichbar ist.

Leistungen durch unser Unternehmen, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei uns gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim Kunden üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in unseren Leistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzlich zu vergüten sind weiterhin Leistungen, welche über die standardisierte Installation der Hardware und Software hinausgehen (beispielsweise Aufwand aufgrund individueller Kundenwünsche, welche im Vertrag nicht bereits miterfasst sind).

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, welche nach dem Vertrag nicht von unserem Unternehmen zu erbringen, jedoch für die Erbringung der Leistungen notwendig sind.

Sofern die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch unser Unternehmen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung.

Der Kunde ist für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Dies betrifft auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten.

Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von unserem Unternehmen zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von uns geforderten Form zur Verfügung und unterstützt uns auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von unserem Unternehmen für den Kunden zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit unserem Unternehmen hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von unserem Unternehmen enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter etc. vertraulich zu behandeln.

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass unser Unternehmen in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter unseres Unternehmens beziehungsweise die von uns beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder im vorgesehenen Umfang, gelten die von unserem Unternehmen erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgerecht erbracht. Soweit zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden Fristen vereinbart wurden verlängern sich Fristen bei fehlender Mitwirkung des Kunden angemessen. Falls durch eine fehlende Mitwirkung unseres Kunden ein zeitlicher oder personeller Mehraufwand erforderlich wird, ist dieser vom Kunden zu entgelten.

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